Allgemeine Geschäftsbedingungen der detes GmbH

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der detes GmbH (im Folgenden „detes“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: Besteller). Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, detes stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu und bestätigt dies klar und unmissverständlich. Für die Wartung von Geräten und Software gelten die in Abschnitt B abgedruckten „Besonderen Geschäftsbedingungen Vollserviceverträge, Wartungsaufträge und Reparaturen“.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote von detes sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Vereinbarungen oder Zusicherungen, einschließlich solcher durch Mitarbeiter oder Vertreter von detes, werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für
Änderungen und Ergänzungen der AGB.

Offensichtliche Irrtümer, Druckfehler oder Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen berechtigen uns zur Korrektur. Alle in unseren Angeboten und Prospekten enthaltenen Mengen-, Maß-, Gewichtsangaben und sonstigen technischen Angaben verstehen sich unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen. Bei wesentlichen Kalkulationsfehlern hat der Käufer das Recht, innerhalb einer Woche nach Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk oder Lager, exklusive Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten sowie ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Die genannten Preise verstehen sich in Euro. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn dies schriftlich vereinbart wurde und keine älteren Forderungen mehr offen sind, sofern dies nicht als unzulässige Benachteiligung des Käufers gilt.

Bei Zahlungsverzug kommen ab der dritten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu tragen, wobei weitere gesetzliche Rechte unberührt bleiben. Detes behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.

Können vereinbarte Termine nicht eingehalten werden, müssen diese mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls wird Ihnen unabhängig von einer Begründung des kurzfristigen Ausfalls gem. §§ 293 ff. BGB (gesetzliche Regelungen zum Annahmeverzug) eine Ausfallpauschale in Höhe der Reisekosten in Rechnung gestellt. Entsprechendes gilt für vereinbarte, aber nicht abgesagte Termine, die nicht eingehalten werden.

4. Liefer- und Leistungsfristen

Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden von detes ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.

Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichts anderes mit dem Besteller vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Waren innerhalb der vereinbarten Lieferfrist unser Unternehmen verlassen haben oder dem Besteller die Versandbereitschaft gemeldet wurde.

Bei höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen und unverschuldeten erheblichen Betriebsstörungen, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie nach Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Art der Ware und des Zwecks der Bestellung zumutbar sind. Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden.

Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.

Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

5. Gefahrübergang und Versand

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang.

Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Die Kosten hierfür werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von detes. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und detes im Falle einer Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und bei der Durchsetzung der Rechte von detes zu unterstützen.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Sollte der Käufer die Vorbehaltsware veräußern, bevor er seine Zahlungsverpflichtung gegenüber detes vollständig erfüllt hat, tritt er bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber Dritten zustehen, in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware an detes ab. Diese Abtretung erfolgt automatisch im Moment der Weiterveräußerung. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung hiermit an. Sofern der Erlös aus der Weiterveräußerung den offenen Rechnungsbetrag nicht vollständig deckt, bleibt der Käufer verpflichtet, den Differenzbetrag auszugleichen.

7. Gewährleistung und Mängelrüge

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt mit der ihm zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu rügen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Für gebrauchte Maschinen und Geräte wird keine Gewährleistung übernommen, außer in den Fällen, in denen eine Haftung gemäß den Vorschriften des BGB zwingend vorgeschrieben ist.

8. Haftung

Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten(Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, ist ausgeschlossen, sofern detes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

9. Verjährung

Sämtliche Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht gesetzlich längere Verjährungsfristen gelten. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten
Schäden.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von detes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von detes, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verbrauchern ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Käufers.

11. Datenschutz

detes verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von detes einsehbar, die den Vorgaben der DSGVO entspricht und auf unserer Website leicht zugänglich ist..

detes GmbH
Hauptstraße 24
36266 Heringen

Telefon: 06624-9999010
E-Mail: info@detes.de